Art. 1 § 33 AngG (weggefallen)

AngG - Angestelltengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Art. 1 § 33 AngG (weggefallen) seit 09.12.1959 weggefallen.
In Kraft seit 09.12.1959 bis 31.12.9999
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