Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.11.2024
Art. 1 § 17b AngG (weggefallen) seit 02.01.1977 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.1977 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 1 § 17b AngG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 § 17b AngG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 1 § 17b AngG