Art. 1 § 17c AngG (weggefallen)

AngG - Angestelltengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Art. 1 § 17c AngG (weggefallen) seit 02.01.1977 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.1977 bis 31.12.9999
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