Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Zollbehörden haben dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen die Durchschrift ihrer Anzeige über eine Übertretung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 zu übermitteln.
In Kraft seit 15.12.2012 bis 31.12.9999
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