Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.04.2025
Paragraph 84 a,
Die Zollbehörden haben dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen die Durchschrift ihrer Anzeige über eine Übertretung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 zu übermitteln.
In Kraft seit 15.12.2012 bis 31.12.9999
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