§ 28 AMG

AMG - Arzneimittelgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.

In Kraft seit 01.02.2022 bis 31.12.9999
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