Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Für die Benutzung von Gerüsten außerhalb von Baustellen gelten die §§ 55 bis 73 der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), BGBl. Nr. 340/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 368/ 1998.
In Kraft seit 01.07.2000 bis 31.12.9999
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