Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
In einer börsenotierten Gesellschaft sind die Vergütungspolitik und der Vergütungsbericht auch hinsichtlich der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu erstellen; dabei sind die §§ 78a bis 78e sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 10.06.2019 bis 31.12.9999
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