Art. 2 AHG

AHG - Amtshaftungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

des Amtshaftungsgesetzes in der Fassung dieses Bundesgesetzes findet auf Schäden, die vor dessen Inkrafttreten entstanden sind, keine Anwendung.

In Kraft seit 01.07.1982 bis 31.12.9999
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