Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut.
In Kraft seit 30.06.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 4 AgrKG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 AgrKG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 4 AgrKG