§ 1 AgrKG

AgrKG - Agrarkontrollgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Zur Sicherstellung einer effizienten Kontrolle unter Nutzung von Synergieeffekten sind zur Bündelung der Kontrolle die gemäß der Kraftstoffverordnung 2012 durchzuführenden Kontrollaufgaben für den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft von der Agrarmarkt Austria (AMA) wahrzunehmen.

In Kraft seit 21.06.2013 bis 31.12.9999
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