Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, die Interessen berühren, deren Vertretung den Ärztekammern zukommen, sind diesen unter Einräumung einer angemessenen Frist zur Begutachtung zu übermitteln.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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