§ 240 ÄrzteG 1998

ÄrzteG 1998 - Ärztegesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 4 Abs. 2 Z 1, § 52d Abs. 7, § 62 Abs. 1, 2, 3 und 4 sowie § 67 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2018 treten mit 1. Juli 2018 in Kraft.

In Kraft seit 15.08.2018 bis 31.12.9999
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