Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Abgaben im Sinne dieses Gesetzes sind die Landes- und Gemeindeabgaben und die dazugehörigen Nebenansprüche mit Ausnahme der Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben samt den dazugehörigen Nebenansprüchen.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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