Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Vereinbarungen, durch die dem Kreditgeber ein nicht an sachlich gerechtfertigte Gründe geknüpftes Recht zur vorzeitigen Kündigung eines auf bestimmte Zeit geschlossenen und seinerseits schon erfüllten Kreditvertrags eingeräumt wird, sind nicht wirksam.
In Kraft seit 11.06.2010 bis 31.12.9999
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