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§ 999 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 999 ABGB (weggefallen)
ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 999 ABGB
seit 10.06.2010 weggefallen.
In Kraft seit 11.06.2010 bis 31.12.9999
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(02/1948)
14
Entscheidungen des VfGH
(01/1980)
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§ 989 ABGB Befristung und Ende des Kreditvertrags
§ 990 ABGB Unwirksame Vereinbarungen über das Kündigungsrecht des Kreditgebers
§ 991 ABGB Verweigerung der Kreditauszahlung
§ 992 ABGB (weggefallen)
§ 993 ABGB (weggefallen)
§ 994 ABGB (weggefallen)
§ 995 ABGB (weggefallen)
§ 996 ABGB (weggefallen)
§ 997 ABGB (weggefallen)
§ 998 ABGB (weggefallen)
§ 999 ABGB (weggefallen)
§ 1000 ABGB Zinsen und Zinseszinsen
§ 1001 ABGB (weggefallen)
§ 1002 ABGB Bevollmächtigungsvertrag.
§ 1003 ABGB
§ 1004 ABGB Eintheilung der Bevollmächtigung in eine unentgeldliche oder entgeldliche;
§ 1005 ABGB mündliche oder schriftliche;
§ 1006 ABGB allgemeine oder besondere;
§ 1007 ABGB unumschränkte, oder beschränkte;
§ 1008 ABGB
§ 1009 ABGB Rechte und Verbindlichkeiten des Gewalthabers;
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 998 ABGB
§ 1000 ABGB
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