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In öffentlichen Schuldscheinen können Darleihen in der Art gültig geschlossen werdenVereinbarungen, daßdurch die Tilgung der Schuld entweder mit einem durchaus gleichen öffentlichen Schuldscheine, wie der dargeliehene war, geleistet, oder der Betrag nach dem Werthe, welchen der SchuldscheinKreditgeber ein nicht an sachlich gerechtfertigte Gründe geknüpftes Recht zur vorzeitigen Kündigung eines auf bestimmte Zeit des Darleihens hattegeschlossenen und seinerseits schon erfüllten Kreditvertrags eingeräumt wird, zurückgezahlt werdesind nicht wirksam.
In öffentlichen Schuldscheinen können Darleihen in der Art gültig geschlossen werdenVereinbarungen, daßdurch die Tilgung der Schuld entweder mit einem durchaus gleichen öffentlichen Schuldscheine, wie der dargeliehene war, geleistet, oder der Betrag nach dem Werthe, welchen der SchuldscheinKreditgeber ein nicht an sachlich gerechtfertigte Gründe geknüpftes Recht zur vorzeitigen Kündigung eines auf bestimmte Zeit des Darleihens hattegeschlossenen und seinerseits schon erfüllten Kreditvertrags eingeräumt wird, zurückgezahlt werdesind nicht wirksam.