Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Wenn die Urkunde nur zufällig zerstört wird oder verloren geht, bleibt der letzte Wille wirksam, sofern der Zufall oder Verlust und der Inhalt der Urkunde bewiesen werden.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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