Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Durch eine spätere letztwillige Verfügung ohne Erbeinsetzung werden frühere Vermächtnisse oder andere letztwillige Verfügungen ohne Erbeinsetzung nur insoweit aufgehoben, als sie ihr widersprechen.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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