§ 714 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Durch ein späteres Codicill, deren mehrere neben einander bestehen können,eine spätere letztwillige Verfügung ohne Erbeinsetzung werden frühere Vermächtnisse oder Codicilleandere letztwillige Verfügungen ohne Erbeinsetzung nur in so ferninsoweit aufgehoben, als sie mit demselben im Widerspruche stehenihr widersprechen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Durch ein späteres Codicill, deren mehrere neben einander bestehen können,eine spätere letztwillige Verfügung ohne Erbeinsetzung werden frühere Vermächtnisse oder Codicilleandere letztwillige Verfügungen ohne Erbeinsetzung nur in so ferninsoweit aufgehoben, als sie mit demselben im Widerspruche stehenihr widersprechen.