Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024
Wenn es das allgemeine Beste erheischt, muß ein Mitglied des Staates gegen eine angemessene Schadloshaltung selbst das vollständige Eigenthum einer Sache abtreten.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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