§ 278 ABGB Wirkungsbereich

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Das Gericht hat den Kurator mit bestimmt zu bezeichnenden Angelegenheiten zu betrauen.

In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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