Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die rechtlichen Arten der Sicherstellung einer Verbindlichkeit und der Befestigung eines Rechtes, durch welche dem Berechtigten ein neues Recht eingeräumt wird, sind: die Verpflichtung ein Drittes für den Schuldner, und die Verpfändung.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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