Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Hat ein Kind seine Ausstattung schon erhalten und sie, wenn auch ohne sein Verschulden, verloren, so ist es nicht mehr – selbst nicht bei Eingehung einer weiteren Ehe – berechtigt, eine neue zu fordern.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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