Eine Voranfrage hat sämtliche Angaben zu enthalten, die eine umfassende Beurteilung des beabsichtigten Vorgangs an Hand der Genehmigungskriterien gemäß dem 2. Hauptstück des AußWG 2011 ermöglichen. Es sind insbesondere anzugeben:
1.Ziffer einsGüterbeschreibung;
2.Ziffer 2Menge der Güter;
3.Ziffer 3geschätzter Wert der Güter;
4.Ziffer 4Endverwendung der Güter;
5.Ziffer 5Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers;
6.Ziffer 6Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse des Empfängers und des Endverwenders;
7.Ziffer 7Geschäftstätigkeit des Empfängers und des Endverwenders und
8.Ziffer 8Bestimmungsland.
In Kraft seit 10.01.2013 bis 31.12.9999
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