I. Die beschwerdeführende Partei ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 63 (Grundbuch A.), zu deren Gutsbestand (u.a.) das Grundstück Nr. 447/1 gehört. Die Agrargemeinschaft W. ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 67 (Grundbuch A.), zu deren Gutsbestand (u.a.) das Grundstück Nr. 547/7 gehört. Mit Bescheid vom 12. November 1951 erteilte der Landeshauptmann von Kärnten (LH) der mitbeteiligten Partei (MP) die wasserrechtliche Bewilligung, die auf der Par... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;ZPO §17;ZPO §21;ZPO §411;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des OGH erstrecken sich die Wirkungen eines materiell rechtskräftigen zivilgerichtlichen Urteils so weit auf einen (einfachen) Nebenintervenienten, als dieser als Partei eines als Regr... mehr lesen...
1.1. Mit Gebühren-Abgabenbescheid vom 12. März 1993 wurde der Beschwerdeführerin für das "Objekt 2. Handelskai GEG 170" sowie die "Wasserzähleradresse 2. Handelskai GEG 170" und den Zeitraum 13. Mai 1992 bis 10. November 1992 - wobei in der Rubrik der Ablesedaten der Wasserzähler Nr. 0808265 ausgewiesen ist - Wasserbezugs- und Wasserzählergebühr, Abwassergebühr, eine Umweltabgabe auf Wasser, auf die Bereitstellung eines Wasserzählers bzw. auf Abwasser (unter Berücksichtigung von gelei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien22/02 Zivilprozessordnung
Norm: LAO Wr 1962 §51;LAO Wr 1962 §52;ZPO §17;ZPO §21;
Rechtssatz: Der Wr LAO ist keine Bestimmung zu entnehmen, wonach die Abgabenbehörden verpflichtet wären, natürliche oder juristische Personen, die keine Abgabenpflicht trifft, dem Abgabenverfahren beizuziehen. Eine der Nebenintervention im Sinne der §§ 17 ff ZPO bzw der Streitverkündigung im Sinne des ... mehr lesen...
Mit in den Jahren 1974, 1977 und 1983 erlassenen Bescheiden wurde dem Erstantragsteller bzw. der Zweitantragstellerin gemäß § 4 Abs. 2 des Landschaftsschutzgesetzes die Bewilligung zur Errichtung von (zuletzt) 200 Bootsliegeplätzen auf bestimmten, im Uferbereich des Bodensees gelegenen Grundstücken unter der Vorschreibung näher dargelegter Bedingungen erteilt. Im Jahre 1990 beantragte die "ABC-Chartergesellschaft m.b.H." unter Berufung darauf, daß sie die Grundstücke von der Zweitantr... mehr lesen...
Index: E1EL55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergL81518 Umweltanwalt Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: 11992E177 EGV Art177;LSchG Vlbg 1982 §34 Abs1 litf;LSchG Vlbg 1982 §4;VwGG §21 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §38a;VwRallg;ZPO §17; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):B 16. November 1998, 96/10/0160 Siehe:B 26. Mai 19... mehr lesen...
Index: Gerichtsgebühren22/02 Zivilprozessordnung
Norm: ZPO §17ZPO §18 Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/8, S 499;
Rechtssatz: Der Nebenintervenient ist nicht Partei, weil es sich bei der Nebenintervention um eine Beteiligung am Rechtsstreit handelt, die nicht im Rahmen der Parteistellung vor sich geht, § 17 und § 18 ZPO den Nebenintervenienten der "Partei" gegenüberstellen und er von den materiellrech... mehr lesen...