Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 AÜG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-52 von 52

RS Vwgh 1994/2/23 93/09/0173

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §16 Abs3;AÜG §22 Abs1 Z1 litc;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0347 1 Stammrechtssatz Eine (im Beschwerdefall nicht weiter zu überprüfende) Strafbarkeit des Verhaltens des Beschuldigten nach dem AÜG hindert indes in Erma... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/22 92/09/0347

Der Verwaltungsgerichtshof hat die beiden vorliegenden Beschwerden wegen ihres sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die beiden Beschwerdeführer sind handelsrechtliche Geschäftsführer der Fa. X-Gesellschaft m.b.H. in W (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.), gegen die das Landesarbeitsamt Wien (LAA) am 5. Dezember 1989 Anzeige gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) und gemäß § 22 Abs. 1 Z. 1 lit. c des Arbeit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/22 92/09/0347

Der Verwaltungsgerichtshof hat die beiden vorliegenden Beschwerden wegen ihres sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die beiden Beschwerdeführer sind handelsrechtliche Geschäftsführer der Fa. X-Gesellschaft m.b.H. in W (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.), gegen die das Landesarbeitsamt Wien (LAA) am 5. Dezember 1989 Anzeige gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) und gemäß § 22 Abs. 1 Z. 1 lit. c des Arbeit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1993

RS Vwgh 1993/4/22 92/09/0347

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §16 Abs3;AÜG §22 Abs1 Z1 litc;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/09/0349
Rechtssatz: Eine (im Beschwerdefall nicht weiter zu überprüfende) Strafbarkeit des Verhaltens des Beschul... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1993

RS Vwgh 1993/4/22 92/09/0347

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §16 Abs3;AÜG §22 Abs1 Z1 litc;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/09/0349
Rechtssatz: Eine (im Beschwerdefall nicht weiter zu überprüfende) Strafbarkeit des Verhaltens des Beschul... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/25 92/09/0108

Auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien (MBA XVIII) nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beschwerdeführer ein mit 8. Feber 1991 datiertes Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie haben als Überlasser bei der Ausübung des konzessionierten Gewerbes "Überlassung von Arbeitskräften (§ 323a GewO 1973)" im Standort W, nicht dafür gesorgt, daß am 24. Oktober 1988, am 25. Oktober 1988, am 27. Oktober 1988, am 28. Oktober... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/25 92/09/0109

Auf Grund einer Anzeige der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien (MBA XVIII) nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beschwerdeführer ein mit 13. Dezember 1990 datiertes Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie haben als Überlasser bei der Ausübung des konzessionierten Gewerbes "Überlassung von Arbeitskräften (§ 323a GewO 1973)" im Standort W, nicht dafür gesorgt, daß vom 14. November 1988 bis 18. November 1988, vom 21... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/25 92/09/0108

Auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien (MBA XVIII) nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beschwerdeführer ein mit 8. Feber 1991 datiertes Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie haben als Überlasser bei der Ausübung des konzessionierten Gewerbes "Überlassung von Arbeitskräften (§ 323a GewO 1973)" im Standort W, nicht dafür gesorgt, daß am 24. Oktober 1988, am 25. Oktober 1988, am 27. Oktober 1988, am 28. Oktober... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/25 92/09/0109

Auf Grund einer Anzeige der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien (MBA XVIII) nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beschwerdeführer ein mit 13. Dezember 1990 datiertes Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie haben als Überlasser bei der Ausübung des konzessionierten Gewerbes "Überlassung von Arbeitskräften (§ 323a GewO 1973)" im Standort W, nicht dafür gesorgt, daß vom 14. November 1988 bis 18. November 1988, vom 21... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1992

RS VwGH Erkenntnis 1992/09/25 92/09/0108

Rechtssatz: Die vom Überlasser behauptete mündliche Belehrung der überlassenen Arbeitskraft über ihre Urlaubansprüche vermag die vom Gesetzgeber ausdrücklich geforderte Schriftform (Dienstzettel) keinesfalls zu ersetzen. Im RIS seit 25.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 25.09.1992

RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0109

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §11 Abs1;AÜG §11 Abs4;AÜG §22 Abs1 Z2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0108 1 Stammrechtssatz Die vom Überlasser behauptete mündliche Belehrung der überlassenen Arbeitskraft über ihre Urlaubansprüche vermag die vom Gesetzgeber ausdrücklich geforderte Schriftform (Dienstzettel) keinesfalls zu ersetzen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1992

RS Vwgh 1992/9/25 92/09/0109

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §11 Abs1;AÜG §11 Abs4;AÜG §22 Abs1 Z2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0108 1 Stammrechtssatz Die vom Überlasser behauptete mündliche Belehrung der überlassenen Arbeitskraft über ihre Urlaubansprüche vermag die vom Gesetzgeber ausdrücklich geforderte Schriftform (Dienstzettel) keinesfalls zu ersetzen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/21 90/09/0097

Der Beschwerdeführer war im maßgeblichen Zeitraum unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens verfügte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk (kurz: MBA), am 1. Juni 1989 an den Beschwerdeführer eine Aufforderung zur Rechtfertigung, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der S-GmbH mit dem Standort Wien, T-Straße 12, im Sinne des § 9 VStG zu verantworten habe, da... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/21 90/09/0097

Der Beschwerdeführer war im maßgeblichen Zeitraum unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens verfügte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk (kurz: MBA), am 1. Juni 1989 an den Beschwerdeführer eine Aufforderung zur Rechtfertigung, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der S-GmbH mit dem Standort Wien, T-Straße 12, im Sinne des § 9 VStG zu verantworten habe, da... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.1991

RS Vwgh 1991/3/21 90/09/0097

Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §11 Abs1;AÜG §11 Abs4;AÜG §12 Abs1;AÜG §22 Abs1 Z2;GmbHG §18;VStG §5 Abs2;VStG §9;
Rechtssatz: Ausf dazu, daß der Besch zwar seiner Erkundigungspflicht, sich über die Rechtslage bei der Beh und/oder einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person oder Stelle Gewißheit zu verschaffen, nachgekomm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1991

RS Vwgh 1991/3/21 90/09/0097

Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §11 Abs1;AÜG §11 Abs4;AÜG §12 Abs1;AÜG §22 Abs1 Z2;GmbHG §18;VStG §5 Abs2;VStG §9;
Rechtssatz: Ausf dazu, daß der Besch zwar seiner Erkundigungspflicht, sich über die Rechtslage bei der Beh und/oder einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person oder Stelle Gewißheit zu verschaffen, nachgekomm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/22 90/09/0132

Auf Grund einer Anzeige der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien wurde dem Beschwerdeführer in der Strafverfügung des Magistratischen Bezirksamtes für den 1. und 8. Bezirk (im folgenden als Behörde erster Instanz bezeichnet) vom 24. April 1989 unter anderem zur Last gelegt, er habe am 15. Dezember 1988 in Wien 1, X-Platz, als zur Vertretung der "Z-GmbH" nach außen befugtes Organ A ohne Ausstellung eines Dienstzettels einer bestimmten Firma als Arbeitskraft überlassen und dadur... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/22 90/09/0132

Auf Grund einer Anzeige der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien wurde dem Beschwerdeführer in der Strafverfügung des Magistratischen Bezirksamtes für den 1. und 8. Bezirk (im folgenden als Behörde erster Instanz bezeichnet) vom 24. April 1989 unter anderem zur Last gelegt, er habe am 15. Dezember 1988 in Wien 1, X-Platz, als zur Vertretung der "Z-GmbH" nach außen befugtes Organ A ohne Ausstellung eines Dienstzettels einer bestimmten Firma als Arbeitskraft überlassen und dadur... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.11.1990

RS Vwgh 1990/11/22 90/09/0132

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §22 Abs1 Z2 litb;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 22 Abs 1 Z 2 lit b AÜG (Überlassung einer Arbeitskraft ohne Ausstellung eines Dienstzettels, der den Vorschriften des § 11 AÜG entspricht) gehört weder der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr noch s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1990

RS Vwgh 1990/11/22 90/09/0132

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §22 Abs1 Z2 litb;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 22 Abs 1 Z 2 lit b AÜG (Überlassung einer Arbeitskraft ohne Ausstellung eines Dienstzettels, der den Vorschriften des § 11 AÜG entspricht) gehört weder der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr noch s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1990

RS Vwgh 1990/10/21 AW 90/09/0024

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §22 Abs1 Z2 litb;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Bf zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 VwGG bestehenden Konkretisierungsgebot nur dann, wenn er einerseits seine im Zeitpunkt der Antragstellun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1990

RS Vwgh 1990/10/21 AW 90/09/0024

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §22 Abs1 Z2 litb;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Bf zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 VwGG bestehenden Konkretisierungsgebot nur dann, wenn er einerseits seine im Zeitpunkt der Antragstellun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1990

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