Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter des Ruhestandes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner mit 01.02.2023 erfolgten Ruhestandsversetzung war er bei Österreichischen Postbus AG gemäß § 17 PTSG Dienstleistung zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter des Ruhestandes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die im Ruhestand befindliche Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war gemäß § 17 PTSG der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. I.2. Mit Schreiben vom 04.03.2021 beantragte sie durch ihre anwaltliche Vertretung „den Urlaubsaldo für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.05.2019 mit 117 Stunden festzustellen.“ Für den Fall der Ablehnung wurde die Erlassung eines Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist seit dem Jahr 1985 bei der Österreichischen Post AG beschäftigt und steht seit dem 01.04.1989 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist gemäß § 17 Abs. 1 Poststrukturgesetz (PTSG) der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen und wurde bis zum 15.03.2016 in der Zustellbasis 9400 Wolfsberg im Zustelldienst (dauernd) verwendet. 2. Mit Schreiben vom 13.03.2016 wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Seine Dienststelle ist die Zustellbasis 1120 Wien. Bis 30.09.2013 wurde er im Gesamtzustelldienst verwendet. Seit 01.10.2013 wird er an dieser Dienststelle im Personalreservepool Distribution im Zustelldienst eingesetzt. 2. Mit als „Dienstzuteilung“ bezeichnetem Schreiben vom 11.12.2015 wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Zuletzt wurde er als Zusteller in der Zustellbasis 1120 Wien Meidling verwendet. Der Beschwerdeführer hatte dort zuletzt den Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT8, Verwendungscode 8840 „Fachlicher Hilfsdienst/Distribution, überwiegend Lenktätigkeit“ inne. 2. Mit Schreiben vom 12.05.2016 wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.09.2015, W106 2000475-1/21E, wurde gemäß §§ 8, 12 und 113 Abs. 10 GehG 1956 idF BGBl. I Nr. 82/2010, in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 und 16 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 festgestellt, dass dem Beschwerdeführer zum 01.01.2010 ein Gehalt der Verwendungsgruppe PT 3, Dienstzulagengruppe 2, Gehaltsstufe 17, mit außerordentlicher Vorrückung gemäß § 117b ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 06.05.2016, Zl. 0030-104464-2016 wies die belangte Behörde den am 26.02.2013 bei der Dienstbehörde eingelangten Antrag auf Abgeltung von gemeldeten Mehrleistungen als Überstunden im Monat Dezember 2012 sowie den am 28.07.2015 bei der Dienstbehörde eingelangten Antrag auf Abgeltung von gemeldeten Mehrleistungen als Überstunden in den Monaten Oktober und November 2012, soweit diese nicht nach den gesetzlichen Bestimm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1992 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Er wurde in die Verwendungsgruppe PT 8, Zulagengruppe B ernannt und auf einem Arbeitsplatz "Landzustelldienst", Code 0801, verwendet. Mit zunächst mündlicher Weisung vom 13. Juni 2014 wurde er dem "Personalreservepool Distribution" zugewiesen. Es handelte sich dabei um... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.02.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzu-rechnen seien. 2. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde mit Schreiben vom 29.07.2013 präzisierte der BF mit Schreiben vom 23.08.2013 seinen Antrag dahingehend, es werde die Feststellung begehrt, dass a) ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Abgeltung der Überstunden gemäß § 49 BDG und § 16 GehG und bescheidmäßige Erledigung. In der Folge wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, seinen Antrag zu präzisieren, was der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 26.08.2013, verbunden mit zwei Eventualanträgen erledigte. Mit Schreiben vom 18.04.2016 teilte das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG der Österreichisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Der Beschwerdeführer beantragte beim Personalamt der Post AG am 01.01.2013, die bekämpfte Dienstanweisung dahingehend abzuändern, dass die Ruhepausen zur bezahlten Dienstzeit zählen und innerhalb der tatsächlichen Tagesdienstzeit zu konsumieren wären und eine Bescheidausfertigung. Unter einem zeigte der Beschwerdeführer die Rechtswidrigkeit der sogenannten Dienstanweisung auf. Mit Schreiben vom 17.10.2013 wurde der Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der öffentlich-rechtlich Bedienstete XXXX ist der Antragstellerin zur Dienstleistung zugewiesen und beantragte am 08.11.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich der Anrechnung einer halbstündigen Mittagspause und der sich daraus ergebenden Mehrdienstleistungen. Mit Bescheid vom 15.12.2014 stellte das Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG als Dienstbehörde fest, dass die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewähren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105465-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 07.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entschieden: "I. Es wird festgestellt, dass der Antragsteller, Herr XXXX, seit 01. Jänner 2013 bis zum Tag der Erlassung dieses Bescheides keine Mehrdienstleistungen aus dem Titel des § 48b BDG 1979 i.d.g.F. erbracht hat. Für diesen Zeitraum gebührt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105466-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 05.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entschieden: "I. Es wird festgestellt, dass der Antragsteller, Herr XXXX, seit 01. Jänner 2013 bis zum Tag der Erlassung dieses Bescheides keine Mehrdienstleistungen aus dem Titel des § 48b BDG 1979 i.d.g.F. erbracht hat. Für diesen Zeitraum gebührt ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 04.08.2016, GZ. 0060-105470-2016, hat Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 28.1.2013, präzisiert am 30.8.2013 wie folgt entschieden: "I. Es wird festgestellt, dass der Antragsteller, Herr XXXX, seit 01. Jänner 2013 bis zum Tag der Erlassung dieses Bescheides keine Mehrdienstleistungen aus dem Titel des § 48b BDG 1979 i.d.g.F. erbracht hat. Für diesen Zeitraum gebührt ihm diesbezüg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105464-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 22.01.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entschieden: "I. Es wird festgestellt, dass der Antragsteller, HerrXXXX, seit 01. Jänner 2013 bis zum Tag der Erlassung dieses Bescheides keine Mehrdienstleistungen aus dem Titel des § 48b BDG 1979 i.d.g.F. erbracht hat. Für diesen Zeitraum gebührt i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren beantragte mit Schreiben vom 25.08.2013 ua. die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, dass ihm die halbstündige Pause ab 01.01.2013 in der Dienstzeit gemäß § 48b BDG 1979 anzurechnen sei. Mit Bescheid vom 30.04.2015 stellte die belangte Behörde fest, dass die Dienstzeit des Beschwerdeführers seit 01.01.2013 montags bis freitags um 6:10 Uhr beginne und um 14:40 ende und die dem Beschwerde... mehr lesen...