Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 28.02.2023 erstattete XXXX (in Folge: Anzeigenleger bzw. Empfänger) eine Anzeige beim Fernmeldebüro (in Folge: belangte Behörde) wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail vom selben Tag ohne vorherige Einwilligung über eine E-Mailadresse, die XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom 28.02.2023 erstattete römisch 40 (in Folge: Anzeigenleger bzw. Empfänger) eine Anzei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.12.2022 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 28.12.2022, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.12.2022 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 28.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22.09.2022 wurde über den Beschwerdeführer wegen Verletzung von § 56 Abs. 2 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016 idF BGBl. I Nr. 30/2018, gemäß § 65 Abs. 2 Z 11 APAG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 7.000,00 bzw., falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX langte eine Anzeige der Landesverkehrsabteilung der Polizeidirektion Tirol (im Folgenden: Anzeigenlegerin) bei der Fernmeldebehörde Außenstelle Innsbruck (im Folgenden: belangte Behörde) ein. Eine Polizeistreife habe am XXXX in XXXX auf der XXXX im Bereich des XXXX Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Dabei sei das Fahrzeug des Beschwerdeführers angehalten und dabei ein Radarwarngerät vorgefunden wor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22.09.2022 wurde über den Beschwerdeführer wegen Verletzung von § 56 Abs. 2 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016 idF BGBl. I Nr. 30/2018, gemäß § 65 Abs. 2 Z 11 APAG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 7.000,00 bzw., falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Durch Beamte der Landesverkehrsabteilung Tirol wurde am 21.09.2021 im Fahrzeug des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) ein Radarwarngerät, welches an der Innenseite der Windschutzscheibe mittels Saugnapf befestigt und in Betrieb war, wahrgenommen. Das Gerät wurde durch die einschreitenden Beamten nach Aufnahme erforderlicher Daten sowie Anfertigung von Lichtbildern im Zuge einer Lenker- und Verkehrskontroll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom XXXX erstattete XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am XXXX ohne vorherige Einwilligung über eine Mailadresse, die den Beschwerdeführern zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom römisch XXXX erstattete römisch XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am römisch XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom XXXX erstattete XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am XXXX ohne vorherige Einwilligung über eine Mailadresse, die den Beschwerdeführern zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom römisch XXXX erstattete römisch XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am römisch XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 30.03.2018 veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA bzw. belangte Behörde) eine Bekanntmachung auf ihrer Website in Bezug auf das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 23.03.2018 (ON 19) zu GZ FMA-KL29 0101.100/0001-LAW/2017. 2. Die beschwerdeführende Partei, die XXXX (im Folgenden: X-Bank) nahm schon zuvor zum gegenständlichen Verfahrensinhalt, nämlich noch im erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem im
Spruch: genannten Straferkenntnis wurde über die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) durch die FMA eine Geldstrafe in der Höhe von 40.250 Euro verhängt. Als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens wurden 4.025 Euro, das sind 10% der Strafe, vorgeschrieben. Nach dem
Spruch: des Straferkenntnisses habe es die BF im Zeitraum vom 11.01.2018 bis 02.07.2018 an ihrem Unternehmenssitz in Bezug auf die Portfolioverwaltung betreffend di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“ oder „ XXXX “) als Beschuldigte. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „Die XXXX (im Folgenden „ XXXX “), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgenden Verstoß zu verantwor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an die Bank XXXX AG (im Folgenden „beschwerdeführende Gesellschaft“ oder auch „BF“) gerichtete Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 30.11.2020, dessen
Spruch: wie folgt lautet: „Die Bank XXXX Aktiengesellschaft (in der Folge auch XXXX oder Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Verstöße zu verant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.01.2020 langte bei der belangten Behörde eine Anzeige der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 28.01.2020 betreffend den Beschwerdeführer ein. Die Anzeige enthielt auszugsweise folgende Informationen: „[…] Tatzeit: XXXX […] Tatbeschreibung: Verdacht einer Übertretung nach § 109 i V. m § 78/1 Telekommunikationsgesetz. [Der Beschwerdeführer] rief am XXXX vom Festnetzanschluss, XXXX den Notrufanschluss ( 133 ) XXXX ohne nachvol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Prüfabteilung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch "FMA") führte im Zeitraum vom 16.03.2015 bis 27.03.2015 bei der Rechtsvorgängerin der XXXX , der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: "BF" bzw. "X-SE"), der XXXX AG (im Folgenden auch: "Z-AG"), eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 3 Abs. 9 BWG durch, über den sie dann einen Prüfbericht, datiert mit 30.07.2015, erstellte (ON 02; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FM... mehr lesen...