Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.05.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 09.06.2021 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.05.2021, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 09.06.2021, eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim Bu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 25.03.2021, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 15.06.2021, eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16.07.2021 stellte diese die Haftung des Beschwerdeführers als Geschäftsführer für Beitragsrückstände auf dem Beitragskonto der „ XXXX “ gemäß § 67 Abs. 10 ASVG fest. 2. Der Bescheid wurde laut Rückschein am 19.07.2021 von der Gattin des Beschwerdeführers übernommen. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch die Höttinger Vlasich Partner Steuerberatung GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16.07.2021 stellte diese die Haftung des Beschwerdeführers als Geschäftsführer für Beitragsrückstände auf dem Beitragskonto der „ XXXX “ gemäß § 67 Abs. 10 ASVG fest. 2. Der Bescheid wurde laut Rückschein am 19.07.2021 von der Gattin des Beschwerdeführers übernommen. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch die Höttinger Vlasich Partner Steuerberatung GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 19.09.2017 sprach das Arbeitsmarktservice 966-Wien Hietzinger Kai (im Folgenden: AMS) aus, dass die Notstandshilfe der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) [Anm.: diese ist seit Geburt blind] mangels Arbeitsfähigkeit ab 13.07.2017 eingestellt werde. Gegen diesen Bescheid erhob die BF fristgerecht Beschwerde, die am 11.10.2017 bei der belangten Behörde einlangte. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.12.2017 GZ 2017-0566-9-002... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.12.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 21.01.2021, eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurden. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.) Mit Schriftsatz vom 04.06.2021, Zl. XXXX , beraumte das BVwG für den 25.06.2021 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin ordnungsgemäß als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung erfolgte der Hinweis, dass der Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2021, VSNR: XXXX , sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: AMS) aus, dass Ing. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) im Zeitraum XXXX .2021 bis XXXX .2021 den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 10 AlVG verloren habe und Nachsicht nicht erteilt werde. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass er nicht bereit gewesen sei, die ihm... mehr lesen...