Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 24.10.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen die XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 17.10.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 14.11.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 11.12.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 07.01.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 19.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 05.09.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 02.10.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 11.12.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 12.12.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.02.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 19.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 01.10.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 05.09.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.09.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 25.09.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 27.09.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 19.09.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 19.09.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 05.09.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 01.10.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 01.10.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 14.10.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 14.11.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 19.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 18.10.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) X... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein irakischer Staatsangehöriger, stellte am 30.05.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 01.06.2015 fand vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes die niederschriftliche Erstbefragung des Beschwerdeführers und am 16.05.2017 eine Einvernahme des Beschwerdeführers vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) statt. Zu seinen Fluchtgründen brachte der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 19.11.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 22.11.2019 wurde der BF aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit dem in diesem Verfahren angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.05.2021, Zl. XXXX , wurde der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.) und gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz wider die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG 2005 erlassen (
Spruch: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der belangten Behörde wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Absatz 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass eine Abschiebung des Beschwerdeführers in die Türkei gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 5 FPG wurde gegen den Beschwerdeführer ein unbefristetes Einreiseverbot verhängt (Spruchp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26.09.2019 stellte die XXXX ( XXXX , im Folgenden: Projektwerberin) als bevollmächtigte Vertreterin der XXXX bei der BMK (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag, die Behörde möge nach allfälliger Durchführung einer Einzelfallprüfung feststellen, dass für das Vorhaben „ XXXX “ keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. 2. Mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , stellte die BMK fest, dass für das Vorhaben „ XXXX ... mehr lesen...