Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist beklagte Partei eines mit Schiedsklage vom 18.06.2019 eingeleiteten Schiedsverfahrens. Mit Schriftsatz vom 21.12.2020 beantragte sie beim Obersten Gerichtshof (OGH) die Entscheidung über die Ablehnung der Schiedsrichter gemäß § 589 Abs. 3 ZPO. Der OGH wies den Antrag mit Beschluss vom 19.01.2021, GZ XXXX zurück. 2. Am 20.01.2021 erging an die Beschwerdeführerin eine Lastschriftanzeige über die in dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.02.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.02.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.02.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 14.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.02.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.02.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 14.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.02.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 05.02.2020 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 06.02.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.02.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.02.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein irakischer Staatsangehöriger, stellte am 24.07.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 25.07.2015 fand vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes die niederschriftliche Erstbefragung des Beschwerdeführers statt. Am 08.05.2017 fand eine Einvernahme des Beschwerdeführers vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) statt. Zu seinen Fluchtgründen brach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 19.02.2020 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 02.03.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 01.10.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 30.01.2020 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 07.02.2020 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 27.09.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 01.10.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Frau XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 01.10.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.11.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die Zahlu... mehr lesen...