Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der belangten Behörde wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Absatz 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass eine Abschiebung des Beschwerdeführers in die Türkei gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 5 FPG wurde gegen den Beschwerdeführer ein unbefristetes Einreiseverbot verhängt (Spruchp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26.09.2019 stellte die XXXX ( XXXX , im Folgenden: Projektwerberin) als bevollmächtigte Vertreterin der XXXX bei der BMK (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag, die Behörde möge nach allfälliger Durchführung einer Einzelfallprüfung feststellen, dass für das Vorhaben „ XXXX “ keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. 2. Mit Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , stellte die BMK fest, dass für das Vorhaben „ XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I). Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass eine Abschiebung des Beschwerdeführers nach Pakistan gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gang des bisherigen Verfahrens – Wesentliche Ereignisse: 1.1. Am 30.07.2020 (in Folge: „Inspektion 1“) und am 05.08.2020 (in Folge: „Inspektion 2“) führte die belangte Behörde im Betrieb der Beschwerdeführerin am Standort XXXX , am 29.07.2020 sowie am 03.08.2020 angekündigte Inspektionen durch. 1.2. Sie fertigte zu GZ XXXX über das Ergebnis von Inspektion 1 und Inspektion 2 einen Inspektionsbericht an („Inspektionsbericht“) und übermittelte diesen mit beglei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.08.2019 wurde der BF aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die Zahlun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 11.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 wurde der BF aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die Zahlung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 wurde der BF aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die Zahlung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 19.08.2019 wurde der BF aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die Zahlun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) eine Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichtes XXXX vom XXXX , GZ XXXX (Berufungsstreitwert EUR 2.000), ein. Nach einer ergebnislosen Lastschriftanzeige wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom XXXX .2020 die Pauschalgebühr nach TP 2 GGG von EUR 144, die Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs 1 GEG von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom 10.07.2020 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 30.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom XXXX .2020 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX 2020, VSNR: XXXX , sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: AMS) aus, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) die im Zeitraum XXXX 2019 bis XXXX 2019 bezogene Notstandshilfe gemäß § 24 Abs. 2 AlVG widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt werde und sie gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 14.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.07.2019 wurde der BF1, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 wurde der BF aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die Zahlung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 27.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. Die Klage wurde mit Beschluss des BG XXXX vom 02.07.2019 aufgrund Ablauf der Präklusivfrist zurückgewiesen. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 28.08.2019 wurde der BF aufgrund des erfolglos gebl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen Herrn XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 wurde der BF aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die Zahlung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 05.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen die XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 wurde der BF, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die Zahlung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 05.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.08.2019 wurde der BF, aufgrund des erfolglos gebliebenen Gebühreneinzuges, von der Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichts (LG) XXXX die Zahlung von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 09.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom XXXX.2020 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 09.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom XXXX.2020 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 03.03.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom XXXX.2020 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem als Mandatsbescheid erlassenen Zahlungsauftrag vom XXXX.2020 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die E... mehr lesen...