Begründung: Der Kläger kaufte im Zeitraum zwischen Februar 2005 und April 2007 über Vermittlung der A***** Invest AG (in der Folge „Invest AG“) A*****-Genussscheine zum Gesamtkaufpreis von 139.910,80 EUR. Die Genussscheine waren von der A***** Gruppe AG (in der Folge „Emittentin“) emittiert worden. Die Beklagte war Hausbank und einziger Kooperationspartner der Invest AG. Alle Kunden wurden dazu angehalten, bei der Beklagten Konto und Depot zu führen. Im Kaufvertrag vom 4. 2. 2005 er... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009BWG §1 Abs1 Z5WAG §11 Abs1WAG §13
Rechtssatz: Das reine Depotgeschäft, bei dem die Bank ausschließlich die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere übernimmt (§ 1 Abs 1 Z 5 BWG), ist keine Dienstleistung, die den Wohlverhaltenspflichten der §§ 11 ff WAG 1997 unterliegt. Als Verwalterin fremden Vermögens hat allerdings auch eine (bloße) Depotbank die Pflicht, die Interessen des Auftraggebers bestmöglich zu wahren und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Rechtsstreits ist - nach den knappen Feststellungen - eine „gebrauchte amerikanische Lebensversicherung“, bei der die Versicherungssumme bei Ableben des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird. Versicherungsnehmer, die Geld benötigen, verkaufen die „Versicherung“. Üblicherweise kaufen mehrere Käufer zusammen Anteile an einer bestimmten Polizze. Diesen Handel betreibt die U***** S***** I***** (kurz: USI) mit Sitz in Toronto. Der Verkäufer der „Lebensv... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** S*****, vertreten durch MMag. Dr. Johannes Neumayer und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei A***** AG, *****, vertreten durch Grohs... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, ein bevorrechteter Verband iSd § 29 KSchG, macht abgetretene Schadenersatzansprüche einer Konsumentin aus einer Fehlberatung durch Mitarbeiter der Beklagten bei der Vermittlung von Wertpapieren („M*****-Zertifikate“) geltend. Die Konsumentin, eine AHS-Lehrerin, war bis zur gegenständlichen Veranlagung eine „Sparbuchsparerin“ ohne Vorkenntnisse oder Erfahrung mit Wertpapieren bzw Aktien; sie wollte ihr Kapital möglichst risikolos und außerdem kurzfristig ver... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erteilte der beklagten GesmbH am 25. Juli 2008 nach Beratung durch deren Geschäftsführer (in der Folge: „Berater“) den Auftrag zum Ankauf von Unternehmensanleihen „G*****“ der G***** AG zu einem Kaufpreis von 20.000 EUR. Dieser Auftrag wurde von der beklagten GesmbH ausgeführt. Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 6. März 2009 wurde zu AZ 4 S 37/09s über die G***** AG der Konkurs eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt war die Laufzeit der von der Klägerin erwor... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger verfügen jeweils über ein Wertpapierdepot samt dazugehörigem Verrechnungskonto bei der beklagten Partei. Im Dezember 2006 erwarben sie über Vermittlung der Repräsentantin einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft je 10.000 Stück des Wertpapiers „D*****“ mit einer Laufzeit vom 5. Dezember 2006 bis 5. Dezember 2010, die ihrem jeweiligen Depot angereiht wurden. Bei diesem Wertpapier handelte es sich um eine als Zertifikat mit Kapitalgarantie konstruierte Schuldversc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Schwarzenbacher und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI A***** R*****, vertreten durch Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei A***** AG, *****, vertreten durch Grohs Hofer ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beauftragte die Beklagte (früher: C***** AG), über Vermittlung einer*****-Beraterin mit dem Erwerb von 200 Anteilen des von der L***** BV emittierten und von L***** Inc garantierten Wertpapiers „D*****“ zum Kurswert von 20.000 EUR und Spesen von 1.000 EUR. Die Beklagte überließ ihren Vertriebspartnern, darunter auch dem *****, eine Werbebroschüre, in der dem Wertpapier „100%ige Sicherheit“ und „100 % Kapitalgarantie“ bescheinigt wurde. Sowohl die Emittentin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind private Anleger, die bei der beklagten Bank zwei Wertpapierdepots besitzen. Sie erteilten der Beklagten am 17. 11. 2006 nach Beratung und Empfehlung durch die A***** GmbH (in der Folge: Beraterin) und oberflächliche Durchsicht einer ihnen von der Beraterin übergebenen Werbebroschüre den Auftrag zum Ankauf von jeweils 50 Stück „Dragon FX Garant - das Asien-Währungszertifikat mit 100 % Kapitalgarantie”, um einen Kaufpreis von je 5.250 EUR (darin 25... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verneinte das Vorliegen von erheblichen Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO unter Bezug auf die zu den strittigen Transaktionen bereits ergangene Entscheidung 1 Ob 106/09h = ecolex 2009/336. Diese betreffe das Parallelverfahren eines Mitarbeiters der Beklagten, der sich mit privaten Geldmitteln dem hier zu prüfenden Geschäft angeschlossen habe. Die Klägerin/Widerbeklagte macht in der Zulassungsbeschwerde ihrer außerordentlichen Revision g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bis zum Tod des Ehemanns der Erstklägerin und Vaters der Zweitklägerin und des Drittklägers im Jahr 1990 erfolgte die Vermögensveranlagung der Familie „konservativ“ in Form von Sparbüchern. Es bestand eine langjährige Geschäftsbeziehung zur Beklagten. Danach übernahm der damalige „Direktor“ der Beklagten und Jugendfreund des Verstorbenen, G***** S*****, die Beratung der Kläger hinsichtlich der Vermögensveranlagung, soweit sie über die Beklagte erfolgte. Das Fami... mehr lesen...
Begründung: Im Oktober 1998 eröffnete die Klägerin bei der Beklagten ein Nummernkonto, über das in weiterer Folge Wertpapiergeschäfte abgewickelt wurden. In dieser Hinsicht wurde der Beklagten ein Vermögensverwaltungsauftrag erteilt. Nach dem nur rudimentär erhobenen Kundenprofil sollten „variable Erträge“ erzielt werden. Die Auswahl der Wertpapiere und die Zusammensetzung des Portfolios bestimmte in erster Linie der zuständige Mitarbeiter der Beklagten. Die Veranlagung erfolgte übe... mehr lesen...
Begründung: Mag. Monika H***** (im Folgenden als „Verbraucherin" bezeichnet) benötigte zur Finanzierung einer von ihr gekauften Immobilie einen Kredit. Über Beratung eines selbstständigen (der Beklagten nicht zurechenbaren) Finanzberaters entschied sich die Verbraucherin, für den aufzunehmenden Fremdwährungskredit Produkte der AMIS Financial Consulting AG als Tilgungsträger zu verwenden, wofür sie monatlich 332,50 EUR einzuzahlen hatte. In der Folge schloss die Verbraucherin mit d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 EWAG §13
Rechtssatz: Eine Aufklärung über ein letztlich jeder Fremdveranlagung immanentes Risiko, nämlich über eine schadenskausale Veruntreuung des Geldes, ist bei einer Anlageberatung nicht zu verlangen. Entscheidungstexte 2 Ob 189/08w Entscheidungstext OGH 29.01.2009 2 Ob 189/08w Bem: So schon 6 Ob 249/07x. (T1) 2 Ob 2... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ließ sich von der Beklagten in finanzieller Hinsicht beraten und investierte in der Folge in Veranlagungen, die von der A***** Vermögensverwaltung AG, nunmehr A***** Services AG (in der Folge: A*****), angeboten wurden. Über diese Gesellschaft wurde zu ***** des Handelsgerichts Wien der Konkurs eröffnet, wodurch der Kläger sein investiertes Geld verlor. Der Kläger macht dafür insofern die Beklagte verantwortlich, als er ihr mangelhafte Beratung vorwirft: Wär... mehr lesen...
Begründung: Im September 2001 schloss die damals 79jährige Kusine des Klägers (in der Folge: Anlegerin) über Vermittlung der beklagten Bank mit der Allgemeinen Versicherungsdienst GmbH (in der Folge: AVD) die „Kauf- und Treuhandvereinbarung AVD-Portfolio" Beil ./A. Mit dieser Vereinbarung kaufte die Anlegerin von der GmbH um 5 Mio ATS (zuzüglich 125.000 ATS Einstiegsgebühren) Miteigentumsanteile an britischen Er- und Ablebensversicherungspolizzen, und zwar 15 Portfolios mit im Jahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1943 geborene Kläger besuchte acht Jahre die Volksschule, arbeitete bis zum 25. Lebensjahr als Landarbeiter und war anschließend sieben Jahre als Versicherungsvertreter tätig. Danach nahm er die Stelle eines Gemeindesekretärs in einer kleinen Gemeinde an, die er bis zu seiner Pensionierung am 1. 1. 2004 innehatte. Sein monatliches Nettogehalt als Gemeindesekretär betrug zunächst 5.000 S und zuletzt 1.700 EUR. Aus seiner fortgeführten Versicherungsvertretertä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. Marcel B*****, 2. Helga J*****, 3. Prof. Thomas O*****, alle vertreten durch Dr. Markus Bachlechner, Rechtsanwalt in Innsbruck als Verfahrenshelfe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eveline Z*****, vertreten durch Dr. Kurt Fassl, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei B***** AG, *****, vertreten durch Scherbaum-Seebache... mehr lesen...
Norm: WAG §13 Z1WAG §13 Z4
Rechtssatz: Ein Finanzdienstleister hat bei der Erbringung der Finanzdienstleistung diese mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse seines Kunden zu erbringen und dem Kunden alle zweckdienlichen Informationen mitzuteilen, soweit dies zur Wahrung der Interessen des Kunden und im Hinblick auf die Art und den Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist. Eine umfassende Int... mehr lesen...
Norm: WAG §13 Z2
Rechtssatz: Sich „um die Vermeidung von Interessenkonflikten zu bemühen" beinhaltet vor allem auch die Verpflichtung Kunden Retrozessionsvereinbarungen („Kick-back"-Vereinbarungen) offenzulegen. Die durch eine Retrozessionsvereinbarung geschaffene Gefährdung der Kundeninteressen besteht darin, dass ein Anreiz geschaffen wird, sowohl bei der Auswahl der Bankverbindung als auch hinsichtlich der Anzahl und des Umfangs der für den ... mehr lesen...
Norm: WAG §13
Rechtssatz: Die Informationserteilung hat dem Gebot vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Beratung zu genügen, durch die der Kunde in den Stand versetzt werden muss, die Auswirkungen seiner Anlageentscheidung zu erkennen. Sie hat aber auch in einer für den Kunden verständlichen Form zu erfolgen, wobei auf dessen persönliche Kenntnisse und Erfahrungen Rücksicht zu nehmen und bei der Verwendung von Fachausdrücken Vorsicht gebot... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit Jänner 1998 Kunde der Filiale L***** der Erstbeklagten. Er nahm dort eine Geldanlage in Form eines B*****-Fonds mit einem Anteil von 75 % an festverzinslichen Wertpapieren und einem Aktienanteil von 25 % vor. Diese Veranlagung war als eher kurzfristig gedacht. Noch im Jahr 1998 kündigte er jedoch gegenüber Peter B*****, dem Leiter der Filiale L*****, an, im Frühjahr 1999 eine größere Veranlagung vornehmen zu wollen, zumal aus einem Verlustbeteiligun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist im Holz - Import-, Exportgeschäft tätig. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die C***** AG (in der Folge kurz: Beklagte) war die Hausbank der Klägerin. Im Zuge ihrer Geschäftsbeziehung wickelten die Parteien über 100 Exportakkreditive ab, aber nur wenige Importakkreditive und diese nur für Geschäftspartner mit guter Bonität. Die Klägerin bestellte bei einer ihr nicht weiter bekannten Gesellschaft mit dem Sitz in USA (in der Folge: Begünstigte) Holz. Z... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte am 19. Jänner 2001 in einer Filiale der beklagten Bank nach Beratung durch den Filialleiter Teilschuldverschreibungen (Anleihen) der Republik Argentinien zum Nominalwert von 200.000 EUR zum damaligen Kurs von 101,25 EUR je Stück und bezahlte 202.500 EUR zuzüglich Zinsen und Spesen. Die Rückzahlung hätte am 4. Februar 2003 erfolgen sollen. Per 7. Februar 2001 wurden dem Kläger Jahreszinsen von 17.456,25 EUR gutgeschrieben. Weitere Zinsengutschriften erfo... mehr lesen...
Norm: WAG §13
Rechtssatz: Der Sinn der in den Wohlverhaltensregeln des §13 WAG geregelten Informationspflichten liegt in der Risikoüberwälzung auf die Bank. Diese Rechtslage darf aber nicht dazu führen, dass das Spekulationsrisiko auch bei Erfüllung dieser Pflichten auf die Bank übertragen wird. Der Inhalt und Umfang der nach dem WAG gebotenen Information wird von einer dosierten Interessensabwägung zwischen den Zielen des Kunden und einer maßv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger - die Zweitklägerin ist seine Ehegattin - war von 1963 bis 1983 bei einer Bank im kommerziellen Sekretariat, zuständig für Export- und Auslandskredite sowie für Großkundenfinanzierungen, tätig, ab 1981 Leiter dieser Abteilung und von 1983 bis zu seiner Pensionierung als Geschäftsführer der G***** Vertriebs GmbH für deren Finanzen zuständig. Anlässlich seiner Pensionierung erhielt der Erstkläger eine Abfertigung von rund 5,5 Mio. S und eine Abfert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Inhaber der Firma H***** GmbH, deren Gegenstand die Schlosserei und der Stahlbau ist, und daneben noch an anderen Firmen beteiligt. Er ist Absolvent der HTL und von Beruf Schlossermeister. Barbara H***** ist die Schwester des Klägers. Sie absolvierte eine Handelsakademie und arbeitet seither als Sekretärin. Anfang des Jahres 2000 erzählte der Schwager des Klägers diesem, dass ein Arbeitskollege von ihm seit einiger Zeit bei Thomas G***** Vermöge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herbert H*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Hirsch und Dr. Ursula Leissing, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagte Partei Bank ***** AG, *****, vertre... mehr lesen...