Entscheidungen zu § 12 E-ControlG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/27 W187 2289747-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Erstes Regulierungsverfahrens (Vorverfahren) 1.1 Der Beschwerdeführer stellte im Mai und Juni 2023 Schlichtungsanträge bei der Regulierungskommission gegen die XXXX (im Folgenden Beschwerdegegnerin). 1.1 Der Beschwerdeführer stellte im Mai und Juni 2023 Schlichtungsanträge bei der Regulierungskommission gegen die römisch 40 (im Folgenden Beschwerdegegnerin). Diese hatten folgenden Inhalt: Antrag I: „Die Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 27.08.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/10 W157 2239644-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.11.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/5/6 W179 2239155-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Nachgang des Streitschlichtungsantrages des Beschwerdeführers gemäß § 22 Abs 2 ElWOG an die belangte Behörde - in welchem er selbst eingangs ausführte „Die XXXX war mein Stromlieferant und die XXXX bzw. die XXXX waren der Netzbetreiber.“ [Fettdruck BVwG] -, wies jene mit dem angefochtenen Bescheid die gestellten Anträge (nämlich: sie möge feststellen, dass die gestellten Rechnungen der XXXX in einer näher bestimmten Höhe nicht zu Re... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.05.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/16 W179 2188547-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Diese Entscheidung setzt das Judikat des VfGH vom 26.6.2020, E 4233/2019-35, um. Vorauszuschicken ist ferner, § 132 Abs 2 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) normiert eine sukzessive Zuständigkeit zwischen der Regulierungskommission (REK) der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) als Schlichtungsstelle einerseits und den (ordentlichen) Gerichten andererseits, ua in Rechtsstreitigkeiten ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.09.2020

TE Bvwg Beschluss 2019/10/8 W179 2188547-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, § 132 Abs 2 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) normiert eine sukzessive Zuständigkeit zwischen der Regulierungskommission (REK) der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) als Schlichtungsstelle einerseits und den (ordentlichen) Gerichten andererseits, ua in Rechtsstreitigkeiten zwischen Netzbetreibern und Netzzugangsberechtigten (Z 1 leg cit). Vorliegend haben die weiter... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 08.10.2019

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