Mit Eingabe vom 22. Februar 1992 stellte der Beschwerdeführer bei der Bundesanstalt für Weinbau einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer gemäß § 31 Abs. 1 WeinG 1985, BGBl. Nr. 444 (WeinG) für 550 l Weißwein, Rebsorte: Riesling X Sylvaner, örtliche Herkunft: Neusiedlersee-Hügelland, beabsichtigte Bezeichnung: Riesling X Sylvaner, Ausbruch 91, Neusiedlersee-Hügelland, Rust, Erzeugerabfüllung, Civis Rusticanus, Qualitätsstufe: Ausbruch. Mit Schreiben vom 8. März 1993 te... mehr lesen...
Index: 80/03 Weinrecht
Norm: MethodenV 1989 §1;MethodenV 1989 Anh Pkt19;WeinG 1985 §47 Abs11;WeinG 1985 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/24 93/10/0088 2 Stammrechtssatz Bei den in der MethodenV 1989 angeführten Toleranzgrenzen handelt es sich um Werte für den jeweiligen höchstzulässigen Gehalt des betreffenden Stoffes im Wein (Hinweis E 5.7.1993, 90/10/0142). Die MethodenV 1989 enthält demnach, ... mehr lesen...
Index: 80/03 Weinrecht
Norm: MethodenV 1989 §1;MethodenV 1989 Anh Pkt19;WeinG 1985 §47 Abs11;WeinG 1985 §6;WeinV 1992 §4 Z2;
Rechtssatz: Die MethodenV 1989 bietet keinerlei Anhaltspunkte dafür, den Grenzwert für den Gehalt an Calcium allein auf jenen (erhöhten) Calciumgehalt des Weines zu beziehen, der auf den Zusatz von Kalk zurückzuführen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Juni 1992 erteilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer die staatliche Prüfnummer xxx/92 für 1800 l Blauer Burgunder rose, Qualitätswein 91, Wien. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28. September 1993 entzog die belangte Behörde das Recht zur Verwendung der staatlichen Prüfnummer gemäß § 31 Abs. 9 Z. 1 WeinG. Begründend führte die belangte Behörde aus, die Untersuchung vom 6. Juli 1993 habe ergeben, daß der Wein entgegen § 5 Abs. 3 der Weinverordnung 1992... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der belangten Behörde vom 2. Oktober 1990 wurde das dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 27. Februar 1990 erteilte Recht zur Verwendung der staatlichen Prüfnummer xxxx für 2.000 l Weißer Burgunder, Qualitätswein 1989, Weinbaugebiet Donauland - Carnuntum, gemäß § 31 Abs. 9 Z. 1 des Weingesetzes 1985 (WeinG) entzogen und angeordnet, daß die bereits angebrachten staatlichen Prüfnummern entsprechend § 31 Abs. 11 WeinG von... mehr lesen...
Index: 80/03 Weinrecht
Norm: WeinG 1985 §29;WeinG 1985 §30;WeinG 1985 §31 Abs1;WeinG 1985 §31 Abs9 Z1;WeinG 1985 §6;WeinG 1985 §60 Abs1;WeinV 1992 §1;WeinV 1992 §5 Z3;
Rechtssatz: Zu den "Voraussetzungen für die Erteilung einer staatlichen Prüfnummer" iSd § 31 Abs 9 Z 1 WeinG 1985 zählen nicht nur die jeweiligen im § 29 oder § 30 WeinG 1985 normierten besonderen Anforderungen, sondern auch die im WeinG 1985 an and... mehr lesen...
Index: 80/03 Weinrecht
Norm: MethodenV 1989 §1;MethodenV 1989 Anh Pkt19;WeinG 1985 §47 Abs11;WeinG 1985 §6;
Rechtssatz: Bei den in der MethodenV 1989 angeführten Toleranzgrenzen handelt es sich um Werte für den jeweiligen höchstzulässigen Gehalt des betreffenden Stoffes im Wein (Hinweis E 5.7.1993, 90/10/0142). Die MethodenV 1989 enthält demnach, wenngleich sie sich in formeller Hinsicht nur auf § 47 Abs 11 WeinG ... mehr lesen...