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80/03 WeinrechtNorm
MethodenV 1989 §1;Rechtssatz
Bei den in der MethodenV 1989 angeführten Toleranzgrenzen handelt es sich um Werte für den jeweiligen höchstzulässigen Gehalt des betreffenden Stoffes im Wein (Hinweis E 5.7.1993, 90/10/0142). Die MethodenV 1989 enthält demnach, wenngleich sie sich in formeller Hinsicht nur auf § 47 Abs 11 WeinG 1985 stützt, inhaltlich - zulässigerweise - auch Anordnungen iSd § 6 WeinG 1985.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100088.X02Im RIS seit
23.11.2001