Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 18. Dezember 2001 gegen 9.50 Uhr an einem näher umschriebenen Ort (auf der Zellerstraße) einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW gelenkt, obwohl ihm die Lenkberechtigung entzogen worden und er daher nicht im Besitz einer solchen gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs. 3 FSG begangen; es w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §54;FSG 1997 §1 Abs3;KFG 1967 §99 Abs3;StVO 1960 §13 Abs1;StVO 1960 §7 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/02/0212 E 23. November 2001 RS 1
(Hier: Lokalaugenschein "insbesondere bei tiefstehender Sonne" zur
Frage der Möglichkeit der Identifikation des Lenkers in einem
Verfahren betreffend Übert... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 4. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer zu Punkt 1. einer Übertretung nach § 7 Abs. 2 StVO, zu 2. nach § 99 Abs. 3 KFG, zu 3. nach § 7 Abs. 2 StVO, zu 4. nach § 13 Abs. 1 StVO, zu 5. nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO, zu 6. nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO und zu 7. nach § 4 Abs. 5 StVO in seiner Eigenschaft als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW's für am 23. November 1995 in zeitlichem und örtlichem Konnex begangene,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §54;KFG 1967 §99 Abs3;StVO 1960 §13 Abs1;StVO 1960 §7 Abs2;
Rechtssatz: Die Durchführung eines Ortsaugenscheines ist nicht erforderlich, wenn nicht erkennbar ist, dass die Situation, die im relevanten Zeitpunkt (hier: "Sichtkontakt" der vernommenen Zeugen-im Zusammenhang mit Übertretungen der § 99 Abs ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft M. vom 30. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei 1. am 24. März 1997 gegen 17.02 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeug auf der Autobahn A-1 in einem näher umschriebenen Bereich schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gefahren und habe 2. bei dieser Fahrt nur das Begrenzungslicht verwendet, obwohl dieses nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von Nebelscheinwerfern ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs3 idF 1990/458;StVO 1960 §53 Abs1 Z17a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998020201.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 97 Abs. 5, § 9 Abs. 6, § 13 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO 1960 mit Geldstrafen in der Höhe von S 1.000,--, S 700,-- S 700,-- S 1.000,-- und S 10.000,-- bestraft (Punkte 2, 4, 6, 7 und 15). Zu I.: Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der bloße Vorwurf, "vorschriftswidrig" das Begrenzungslicht verwendet zu haben, entspricht nicht dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995030330.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 10. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - schuldig erkannt, er habe am 7. April 1989, 09.35 Uhr in Salzburg, Aribonenstraße (Kreuzungsbereich Bessarabierstraße) den Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen O nnnn1 zum Halten abgestellt und c) die Alarmblinkanlage eingeschaltet, obwohl das Fahrzeug keine Panne gehabt habe, d) die Warnleuchte eingeschaltet, o... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs2;KFG 1967 §99 Abs3;KFG 1967 §99 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030022.X03 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §14 Abs3KFG 1967 §99 Abs3 letzter SatzKFG 1967 §99 Abs5
Rechtssatz: Bei ausreichender Straßenbeleuchtung ist, wenn ein Abblendlicht ausgefallen ist, das Begrenzungslicht (nicht Nebellicht: Nebelscheinwerfer bzw Breitstrahler) zu verwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1981:1980003198.X01 Im RIS se... mehr lesen...