Entscheidungsgründe: I. 1. Mit auf Art140 B-VG gestützten Anträgen begehrt der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (in der Folge: UVS), die Aufhebung folgender Gesetzesstellen wegen Verfassungswidrigkeit: 1.1. In dem zu G360/02 protokollierten Antrag: "§26 Abs3 sowie die Wortgruppe '3 und' in §26 Abs7 Führerscheingesetz - FSG idF BGBl. I Nr. 81/2002 in eventu die Wortfolge 'oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgFührerscheinG §7FührerscheinG §26KFG 1967 §66
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des Führerscheingesetzes
betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung wegen drastischer
Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw wegen Überschreitens der
"Promille-Grenzen" in der Fassung der Nove... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Anträge G203/02, G234/02, G237/02, G235/02, G236/02, G243/02, G244/02, G245/02, G246/02, G251/02 G233/02, G252/02, G270/02 (Tatbestände des FSG und des KFG 1967 zur Entziehung der Lenk(er)berechtigung wegen "drastischer Geschwindigkeitsüberschreitungen"): Die beim Verwaltungsgerichtshof beschwerdeführenden, in den vorliegenden Verfahren mitbeteiligten Personen wurden (zum Teil auch im Ausland) bestraft, weil sie als Lenker eines Kraftfahrz... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätEMRK 7. ZP Art4EMRK Art6FührerscheinG §7FührerscheinG §26KFG 1967 §66KFG 1967 §73StVO 1960 §99 Abs1 bis Abs1bZPO §187ZPO §404
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des Führerscheingesetzes
sowie der Vorgängerbestimmungen im Kraftfahrgesetz betreffend die
vorläufige E... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 25. Juli 1997 wurde über den nunmehrigen Antragsteller eine Geldstrafe von S 7.000,-, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen verhängt, weil er mit einem Motorrad am 11. Oktober 1996 um 16.10 Uhr auf der Kobernaußer Landesstraße in Fahrtrichtung Höcken bei Strkm 6,976 im Ortschaftsbereich Hocheck, Gemeinde Pöndorf, die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 25. Juli 1997 wurde über den nunmehrigen Antragsteller eine Geldstrafe von S 3.000,-, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen verhängt, weil er mit einem Lastkraftwagen am 15. Mai 1997 um 11.32 Uhr auf der Engelbach-Bezirksstraße 1025 in Fahrtrichtung Auerbach im Ortsgebiet von Wagenham bei Strkm 8,939 die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 42 km/h übersch... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos Bergheim vom 25. März 1996 wurde dem nunmehrigen Antragsteller zur Last gelegt, am 10. März 1996, um 06.10 Uhr seinen Pkw auf der Mattseer Landesstraße trotz mehrerer beschilderter Geschwindigkeitsbeschränkungen von 60 bzw. 70 km/h mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von zumindest 140 km/h gelenkt und dadurch Übertretungen des §52a Z10a StVO 1960 begangen zu haben. Die Verwaltungsstrafbehörde hat ein Ermittlungsverfah... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 7. November 1996 wurde über die nunmehrige Antragstellerin eine Geldstrafe von S 8.000,-, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen verhängt, weil sie am 10. August 1996 um 16.07 Uhr im Gemeindegebiet von Pöndorf auf der Korbernaußer Landesstraße bei Strkm 6,973 mit einem Motorrad die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 85 km/h überschritten hat... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 5. November 1996 wurde über den nunmehrigen Antragsteller eine Geldstrafe von S 5.000,-, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Stunden verhängt, weil er am 25. Mai 1996 um 14.10 Uhr im Gemeindegebiet Haag auf der A 1 bei km 143,363 mit einem Pkw die auf Autobahnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 70 km/h überschritten hatte. Gegen dieses Straferkenntnis erhob der Antragstell... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 25. Juli 1997 wurde über den nunmehrigen Antragsteller eine Geldstrafe von S 7.000,-, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen verhängt, weil er mit einem Motorrad am 11. Oktober 1996 um 16.10 Uhr auf der Kobernaußer Landesstraße in Fahrtrichtung Höcken bei Strkm 6,976 im Ortschaftsbereich Hocheck, Gemeinde Pöndorf, die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 23. Juli 1997 legte die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung dem nunmehrigen Antragsteller zur Last, er habe am 31. Jänner 1997 um 21.25 Uhr im Gemeindegebiet Straßwalchen auf der B 1 bei Strkm 272,857 bis 273,700 mit einem Pkw die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 73 km/h überschritten und dadurch eine Übertretung gemäß §20 Abs2 StVO 1960 begangen zu haben. Die Geschwindigkeitsüberschr... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragKFG 1967 §66KFG 1967 §73
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des KFG 1967 betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung mangels
Legitimation infolge Anhängigkeit eines - Gelegenheit zur Anregung
einer Gesetzesprüfung bietenden - Beschwerdeverfahrens ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragKFG 1967 §66KFG 1967 §73
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des KFG 1967 betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung mangels
tatsächlicher Wirksamkeit der angefochtenen Bestimmungen bzw infolge
Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die Bundespolizeidirektion Linz entzog mit Bescheid vom 14. Mai 1982 gemäß §73 Abs1 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. 267 (KFG), W K die Lenkerberechtigung auf die Dauer von 36 Monaten, weil er als verkehrsunzuverlässig iS des §66 KFG anzusehen sei; dies deshalb, weil er in den Jahren 1980 und 1981 "nach den von der Bundespolizeidirektion Linz durchgeführten kriminalpolizeilichen Ermittlungen umfangreiche und schwerwiegende gerichtlich strafbare Handl... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabAVG §38AVG §73KFG 1967 §66KFG 1967 §73 Abs1KFG 1967 §74 Abs1
Rechtssatz: AVG; KFG 1967; in gemäß §§73 Abs1 und 74 Abs1 KFG 1967 anhängigen Führerscheinentzugsverfahren sind auch (als Vorfragen iS des §38 AVG 1950) Fragen zu beurteilen, die als Hauptfragen vom Strafgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die im folgenden darzustellenden beiden Beschwerdeverfahren beim VwGH und dessen Verordnungsprüfungsanträge nehmen auf den mit "Verläßlichkeit" überschriebenen §32 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. 253/1957, (im folgenden: LFG) und den unter der gleichen Überschrift stehenden §7 der Zivilluftfahrt-Personalverordnung (ZLPV), BGBl. 219/1958, Bezug, die nachstehenden Wortlaut haben: §32 LFG: "Ein Bewerber um einen Zivilluftfahrerschein ist dann als verläßli... mehr lesen...
Index: 92 Luftverkehr92/01 Luftverkehr
Norm: B-VG Art18 Abs2KFG 1967 §66LuftFG §32Zivilluftfahrt-PersonalV, BGBl 219/1958 §7
Rechtssatz: Luftfahrtgesetz; keine Beschränkung der Verläßlichkeitsprüfung iS des §32 iVm. §7 Zivilluftfahrt-Personalverordnung auf die Wahrnehmung von Zuwiderhandlungen gegen luftfahrtrechtliche Vorschriften; Bedachtnahme auf Verstöße gegen Verkehrsvorschriften in §7 dieser V daher zulässig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wels vom 8. November 1978 wurde der Bf. gemäß §73 Abs1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppe B entzogen und gemäß §73 Abs2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihr für die Zeit von zwei Jahren, das ist bis zum 27. Juli 1980, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Sollte sie wegen der von ihr begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden und diese verbüßen, werde die Zeit des Freiheitse... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktKFG 1967 §66KFG 1967 §73 Abs1 und Abs2
Rechtssatz: Kraftfahrgesetz 1967; keine Willkür bei Entzug einer Lenkerberechtigung für die Zeit von zwei Jahren gemäß §73 Abs1 und 2 aufgrund der Sinnesart der Bf. Entscheidungstexte B 245/79 Entscheidungstext VfGH ... mehr lesen...