Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 1992 wurde gemäß § 44 Abs. 1 lit. b KFG 1967 die Zulassung von drei der Type und Fahrgestellnummer nach bestimmten Kraftfahrzeugen unter einem für den Beschwerdeführer ausgegebenen gemeinsamen Wechselkennzeichen aufgehoben. Gleichzeitig wurde unter Hinweis auf § 44 Abs. 4 KFG 1967 verfügt, daß der Beschwerdeführer unverzüglich den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln abzuliefern habe. Mit Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EGVG Art2 Abs6 Z5;KFG 1967 §61 Abs4;KFG 1967 §61 Abs5;VVG §1 Abs1;
Rechtssatz: § 61 Abs 5 KFG regelt die Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln außerhalb eines Vollstreckungsverfahrens. Diese Abnahme ist bei zu erwartender Leistungsfreiheit des Versicherers eben bei Gefahr im Verzuge geboten (Hinweis E 1991/09/24, 90/11/0232). ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde gemäß Art. 131a B-VG in der Fassung vor der BVG-Novelle BGBl. Nr. 685/1988 richtet sich gegen die am 16. November 1990 in R vorgenommene zwangsweise Abnahme der Kennzeichentafeln vom Pkw des Beschwerdeführers. Der Verwaltungsgerichtshof hat hierüber erwogen: Vorauszuschicken ist, daß die bekämpfte Maßnahme nach der Aktenlage der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zuzurechnen ist (belangte Behörde im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 2 VwGG in der Fassung vor der Novell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: EGVG Art2 Abs6 Z5;KFG 1967 §44 Abs4;KFG 1967 §61 Abs4;KFG 1967 §61 Abs5;VVG §10;VVG §12;VVG §4;VVG §5;
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 61 Abs 5 KFG handelt es sich um eine in einer Verwaltungsvorschrift eingeräumte besondere Zwangsbefugnis, auf die die Bestimmungen des VVG nicht anzuwenden sind (Art 2 Abs 6 Z 5 EGVG, § 12 VVG). In diesem Fall kommt ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §61 Abs5;
Rechtssatz: Bei "Gefahr in Verzug" handelt es sich nach dem Wortlaut des Gesetzes um eine selbstständige Tatbestandsvoraussetzung neben jener der zu erwartenden Leistungsfreiheit des Versicherers in Ansehung Dritter. Diese Tatbestandsmerkmale sind jeweils gesondert zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:19... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §44 Abs4;KFG 1967 §61 Abs5; Beachte Besprechung in:
ZVR 11/1991, S 340;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtmäßigkeit der Abnahme der Kennzeichentafeln bei Vorliegen einer Anzeige gem § 61 Abs 4 KFG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988110256.X03 ... mehr lesen...