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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
EGVG Art2 Abs6 Z5;Rechtssatz
§ 61 Abs 5 KFG regelt die Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln außerhalb eines Vollstreckungsverfahrens. Diese Abnahme ist bei zu erwartender Leistungsfreiheit des Versicherers eben bei Gefahr im Verzuge geboten (Hinweis E 1991/09/24, 90/11/0232).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110065.X02Im RIS seit
19.03.2001