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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §61 Abs5;Rechtssatz
Bei "Gefahr in Verzug" handelt es sich nach dem Wortlaut des Gesetzes um eine selbstständige Tatbestandsvoraussetzung neben jener der zu erwartenden Leistungsfreiheit des Versicherers in Ansehung Dritter. Diese Tatbestandsmerkmale sind jeweils gesondert zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110256.X02Im RIS seit
20.02.2007