IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 03.02.2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1960) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird betreffend die Spruchpunkte 1., 3., 4., 5. und 7. des St... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.07.2021 Norm: KFG 1967 §4 Abs2aKFG 1967 §7 Abs1KFG 1967 §14 Abs4KFG 1967 §45KFG 1967 §102 Abs1KFG 1967 §134VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Eine Probefahrt gem § 45 KFG mit einem vorschriftswidrig zusammengesetzten (zu langen) Kraftwagenzug kann auch die mit einer Probefahrt angestrebten Zwecke der Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder der Leistungsfähigkeit nicht ordnungsgem... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.07.2021 Norm: KFG 1967 §4 Abs2aKFG 1967 §7 Abs1KFG 1967 §14 Abs4KFG 1967 §45KFG 1967 §102 Abs1KFG 1967 §134VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Die Beförderung von Personen oder Gütern auf Probefahrten gem § 45 KFG ist insoweit zulässig, als dies der Charakter der Probefahrt erfordert oder zumindest insbesondere auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit zulässt. Bei Probefahrten im R... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 13.07.2021 Norm: KFG 1967 §4 Abs2aKFG 1967 §7 Abs1KFG 1967 §14 Abs4KFG 1967 §45KFG 1967 §102 Abs1KFG 1967 §134VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Für einen LKW-Lenker ist es zumutbar, Reifen gem § 102 Abs 1 KFG auf ihren äußeren Zustand zu überprüfen. Er kann bei verschmutzten Reifen nicht automatisch davon ausgehen, dass diese in einem einwandfreien Zustand sind. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 13.07.2021 Norm: KFG 1967 §4 Abs2aKFG 1967 §7 Abs1KFG 1967 §14 Abs4KFG 1967 §45KFG 1967 §102 Abs1KFG 1967 §134VStG 1991 §44a
Rechtssatz: Sofern die verletzte Vorschrift mehrere Ge- oder Verbote enthält, ist schon wegen der Notwendigkeit, die Tat richtig zu bezeichnen, anzuführen ist, gegen welches dieser Ge- oder Verbote verstoßen wurde (vgl VwGH 87/02/0073; Kneihs in Raschau... mehr lesen...