Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
13.07.2021Norm
KFG 1967 §4 Abs2aRechtssatz
Für einen LKW-Lenker ist es zumutbar, Reifen gem § 102 Abs 1 KFG auf ihren äußeren Zustand zu überprüfen. Er kann bei verschmutzten Reifen nicht automatisch davon ausgehen, dass diese in einem einwandfreien Zustand sind.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Probefahrt; Verfahrensrecht; Konkretisierung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.483.001.2020Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021