Rechtssatz: Dem Beschuldigten ist eine Verletzung der Vorschriften des Kraftfahrgesetzes in Bezug auf Bauart und Ausrüstung sowie Beleuchtung und Kennzeichnung nicht vorzuwerfen, wenn der Schaden an der Ölleitung während der Fahrt aufgetreten ist, das Spiel der 3. Achse rechts und links entgegen dem Straferkenntnis der Erstbehörde im Toleranzbereich lag, sich die H-Tafel entgegen dem Straferkenntnis der Erstbehörde am Fahrzeug befunden hat und der Defekt des rechten Scheinwerfers zweimal ... mehr lesen...
Rechtssatz: Alle in §§ 14 bis 17 KFG genannten und nicht zur Innenbeleuchtung dienenden Leuchten - insbesondere eine blaue Leuchte - sind ohne Bewilligung nicht zulässig. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird über den gewerbetechnischen und medizinischen Sachverständigenbeweis geklärt, dass eine Lärmbelästigung der Nachbarn durch die Manipulationen der Lkws bei einer Absenkung des Schallpegels der Rückfahrwarner auf 55 dB (D) zu verneinen ist, so ist die Abänderung des bekämpften Auflagepunktes entsprechend dem Berufungsbegehren gerechtfertigt. (Berufung Folge gegeben, Auflagepunkt abgeändert) Schlagworte Rückfahrwarner, Warnblinken, gewerberechtliche Genehmigung, Auflagen... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Prüfpflicht nach § 102 Abs. 1 umfaßt auch die Funktionstüchtigkeit der Scheinwerfer. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift liegt allerdings nur dann vor, wenn der Lenker sich vor Fahrtantritt nicht die erforderliche Überzeugung von dem Funktionieren der Scheinwerfer verschafft hat. Dementsprechend müßte auch der Vorwurf einer Übertretung nach den §§ 102 Abs. 1 in Verbindung mit 14 Abs. 1 KFG darauf abstellen, daß der Kraftfahrzeuglenker ein Kraftfahrzeug in Betrieb genommen ha... mehr lesen...