RS UVS Oberösterreich 2004/01/16 VwSen-109458/5/Br/Gam

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Veröffentlicht am 16.01.2004
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Alle in §§ 14 bis 17 KFG genannten und nicht zur Innenbeleuchtung dienenden Leuchten - insbesondere eine blaue Leuchte - sind ohne Bewilligung nicht zulässig.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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