Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Berufungswerberin auf Erteilung der Fahrlehrerberechtigung für die Klasse B gemäß § 109 Abs 1 lit b KFG wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Vertrauenswürdigkeit der Berufungswerberin auf Grund ihrer gerichtlichen Verurteilungen aus dem Jahre 2003 und 2004 nicht gegeben sei. In ihrer fristgerecht dagegen erhobenen Berufung brachte die Berufungswerberin durch ihren ausgewiesenen Rechts... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Bescheid wurde der Antrag des Berufungswerbers auf Erteilung der Berechtigung zur Ausübung der Lehrtätigkeit als Fahrlehrer für die Klassen "A" und "B" mangels Vertrauenswürdigkeit abgewiesen. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass der Berufungswerber mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen G vom 16.10.2002 des Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 2 und 130 erster Deliktsfall StGB für ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Fahrlehrer ist nicht nach § 117 Abs 1 KFG vertrauenswürdig, wenn er wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 2 und 130 erster Deliktsfall StGB rechtskräftig verurteilt wurde, weil er innerhalb mehrerer Monate aus dem Lager eines Unternehmens insgesamt 124 Mobiltelefone entwendete und diese Diebstähle durch geschickte Computermanipulationen verschleiert hatte, sowie wenn seit der Verurteilung erst sechs Monate (und seit der Tat ca... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde R W die Berechtigung, an Fahrschulen praktischen Unterricht für die Gruppe B zu erteilen (Bescheid des Landeshauptmannes für das Burgenland vom 24. Mai 1988) sowie zur Erteilung von praktischem Unterricht für die Gruppe C (Bescheid des Landeshauptmannes für das Burgenland vom 28.5.1991) widerrufen. Diese Maßnahme wird damit begründet, dass die Vertrauenswürdigkeit des Berufungswerbers nicht mehr gegeben erscheint. Dabei wird auf den "offensichtlich geri... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn das Gericht von der Verfolgung des Vergehens nach § 307 Abs 2 StGB (Bestechung eines Beamten durch einen Fahrlehrer) absieht, weil die Geldbuße im Diversionsverfahren bezahlt wird, ist die Tat im Verfahren zur Entziehung der Fahrlehrerberechtigung nach § 117 Abs 1 KFG bei der Prüfung der Vertrauenswürdigkeit heranzuziehen. So setzt die Beurteilung der die Vertrauenswürdigkeit bestimmenden Handlungen nicht voraus, dass diese Handlungen zu einer gerichtliche Verurteilun... mehr lesen...
Beachte Siehe hiezu VwSen-106681/31/Br/Bk vom 18. Jänner 2000 Rechtssatz: Einem als Dolmetscher fungierenden Fahrlehrer ist die verbotene Erteilung eines theoretischen Fahrschulunterrichtes nicht zuzurechnen, wenn er die Unterrichtstätigkeit unter vollständiger Anwesenheit eines Fahrschullehrers ausführt, wobei dieser die Vorgaben des Unterrichtes bestimmt. Selbständige, die Fahrpraxis betreffende, Erklärungen seitens des Fahrlehrers sind zulässig. Schlagworte Unterrichtserteilu... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine sachliche Rechtfertigung für weitere Vorenthaltung der Fahrlehrerberechtigung, wenn sich der wegen eines Raufhandels verurteilte Antragsteller seit über drei Jahren wohlverhalten hat, wenn und weil keine Anhaltspunkte mehr für eine nicht gegebene Vertrauenswürdigkeit vorliegen. Stattgabe. mehr lesen...