Entscheidungen zu § 106 Abs. 1 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2018/1/11 Ra 2017/02/0220

1 Soweit für dieses Verfahren noch von Bedeutung hat die revisionswerbende BH den Mitbeteiligten mit Straferkenntnis vom 13. Juni 2017 unter anderem schuldig erachtet, er habe am 14. März 2017 "als LenkerIn nicht dafür gesorgt", dass er mit seiner Zugmaschine höchstens zwei Personen befördert habe, indem er drei Personen befördert habe (Spruchpunkt 2.) sowie, dass er keine Warnkleidung mitgeführt habe (Spruchpunkt 3.). 2 Das Verwaltungsgericht gab der Beschwerde des Mitbetei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.01.2018

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/26 90/02/0048

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 9. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 106 Abs. 2 KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 6. August 1988 gegen 11.20 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw an einem näher bezeichneten Tatort in Baden gelenkt und auf dieser Fahrt seine "damals sechs und sieben Jahre alten Söhne auf der Ladefläche befördert" habe, obw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.09.1990

RS Vwgh 1990/9/26 90/02/0048

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §106 Abs1 idF 1974/286;KFG 1967 §106 Abs2 idF 1971/285;
Rechtssatz: Die Sicherheit iSd § 106 Abs 1 KFG ist nicht gewährleistet, wenn Kinder im Alter von sechs bzw sieben Jahren auf der Ladefläche befördert werden, auch wenn eine Anhaltemöglichkeit vorhanden ist (Hinweis E 19.4.1988, 88/02/0208). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.1990

RS Vwgh 1990/9/26 90/02/0048

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §106 Abs1 idF 1974/286;KFG 1967 §106 Abs2 idF 1971/285;
Rechtssatz: Dadurch, daß die Ladung eines Fahrzeuges an diesem nicht entsprechend befestigt ist und sie daher während der Fahrt in bestimmten Verkehrssituationen verschoben werden kann, ist eine Gefährdung der auf der Ladefläche beförderten Personen, die erkennbar durch die
Norm: des § 106 Abs 2 hintangehalten werden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.1990

RS Vwgh 1990/9/26 90/02/0048

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §106 Abs1 idF 1974/286;KFG 1967 §106 Abs2 idF 1971/285;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Angaben über den Inhalt der Ladung eines Fahrzeuges bilden kein wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 106 Abs 2 KFG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020048.X03 Im RIS ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.1990

RS Vwgh 1989/4/19 88/02/0208

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §106 Abs1;KFG 1967 §106 Abs2;
Rechtssatz: Die Sicherheit iSd § 106 Abs 1 KFG ist nicht gewährleistet, wenn Kinder im Alter von 5 bzw. 6 Jahren auf der Ladefläche befördert werden, auch wenn eine Anhaltemöglichkeit vorhanden ist. Schlagworte Haltestange, Kind European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988020208.X01... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1989

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