RS Vwgh 1990/9/26 90/02/0048

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Veröffentlicht am 26.09.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §106 Abs1 idF 1974/286;
KFG 1967 §106 Abs2 idF 1971/285;

Rechtssatz

Die Sicherheit iSd § 106 Abs 1 KFG ist nicht gewährleistet, wenn Kinder im Alter von sechs bzw sieben Jahren auf der Ladefläche befördert werden, auch wenn eine Anhaltemöglichkeit vorhanden ist (Hinweis E 19.4.1988, 88/02/0208).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020048.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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