Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §106 Abs1 idF 1974/286;Rechtssatz
Die Sicherheit iSd § 106 Abs 1 KFG ist nicht gewährleistet, wenn Kinder im Alter von sechs bzw sieben Jahren auf der Ladefläche befördert werden, auch wenn eine Anhaltemöglichkeit vorhanden ist (Hinweis E 19.4.1988, 88/02/0208).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020048.X01Im RIS seit
19.03.2001