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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §106 Abs1;Rechtssatz
Die Sicherheit iSd § 106 Abs 1 KFG ist nicht gewährleistet, wenn Kinder im Alter von 5 bzw. 6 Jahren auf der Ladefläche befördert werden, auch wenn eine Anhaltemöglichkeit vorhanden ist.
Schlagworte
Haltestange, KindEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020208.X01Im RIS seit
15.09.2006