Entscheidungsgründe: Die Klägerin war KFZ-Haftpflichtversicherer eines auf U***** K***** zugelassenen PKW; Versicherungsnehmerin war dessen Mutter A***** K*****. Der Beklagte ist ein Verein, der seinen Mitgliedern unter anderem Pannenhilfe und Abschleppdienste anbietet. U***** K***** fuhr mit dem Pkw am Abend des 24. August 2005 auf ein anderes Fahrzeug auf. Der Pkw wurde dabei im Frontbereich beschädigt. Er war nicht mehr fahrtüchtig, die Motorhaube war derart verformt, dass sie ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 3. 1996 ereignete sich in Wien auf der Brigittenauerlände ein Verkehrsunfall, an dem die - am Beifahrersitz sitzende - Klägerin und die - am Fahrersitz sitzende - Erstbeklagte als Insassen des von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKWs VW 19 beteiligt waren. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab und fuhr gegen eine Baustellenabschrankung, wodurch sich eine Absperrplanke durch die Windschutzscheibe bohrte und ... mehr lesen...
Norm: KHVG §2KFG §102
Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges, der den Beifahrer ersucht, kurz das Lenkrad zu halten und die Fahrtrichtung beizubehalten, um sich nach einem Gegenstand bücken zu können, verliert nicht seine Eigenschaft als in der Haftpflichtversicherung mitversicherter Lenker; der Beifahrer wird dadurch nicht zum Lenker. Entscheidungstexte 2 Ob 145/03t Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.3.1981 ereignete sich in Salzburg im Bereich der Einmündung der Schmiedingerstraße in die Münchner-Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem ein Omnibus der Marke Daimler-Benz mit dem Überstellungskennzeichen S-2.730, der von Hussainshah E gelenkt wurde, sowie die Klägerin als Radfahrerin, welche dabei schwer verletzt wurde, beteiligt waren. Der genannte Omnibus war bei der Beklagten haftpflichtversichert. Hussainshah E wurde vom Bezirksgericht Salzburg mit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GKFG §102KFG §105
Rechtssatz: Wird ein schwerbeladener Lastkraftwagen abgeschleppt, der infolge Defektes über keine eigene Maschinenkraft verfügt, so darf sich er Lenker des Schleppfahrzeuges nicht mit Auskünften des Lastkraftwagen - Zugfahrers über den Druck der Bremsanlage begnügen, sondern er ist verpflichtet, sich selbst darüber zu informieren und im Rahmen des ihm Zumutbaren alles vorzukehren, damit ein Bremsdefekt nicht a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1297ABGB §1299 GKFG §102
Rechtssatz: Jeder Kraftfahrer muß mit den Regeln der Fahrtechnik und den besonderen Fahreigenschaften seines Fahrzeuges vertraut sein. Entscheidungstexte 8 Ob 90/79 Entscheidungstext OGH 25.05.1979 8 Ob 90/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0026183 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §102
Rechtssatz: Betrug durch Nachmachen und Mitsichführen einer Anzeige des Verlustes des Führerscheins (§ 102 KFG). Entscheidungstexte 13 Os 70/73 Entscheidungstext OGH 07.11.1973 13 Os 70/73 Veröff: ZVR 1974/253 S 337 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0065737 Doku... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §102VersVG §23VersVG §25
Rechtssatz: Wohl ist der Kraftfahrer zur Überprüfung des Zustandes der Bereifung verpflichtet, doch kann ihm bei einem Alter der Reifen von drei Monaten, bisheriger Kilometerleistung fünftausend bis sechstausend Kilometer, Eindruck der Neuwertigkeit bei oberflächlicher Betrachtung nicht eine, der Kenntnis gleichzusetzende verschuldete Unkenntnis der erhöhten Gefahr angelastet werden, die die Leistungsfrei... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 Abs1 AKFG 1967 §6KFG 1967 §102StVO 1960 §60
Rechtssatz: Jeder Kraftfahrer muß die technischen Einrichtungen seines Fahrzeuges so weit kennen, daß er dessen Fahrtüchtigkeit beurteilen kann; so muß ihm insbesondere klar sein, daß das mangelhafte Funktionieren der Bremsanlage eine besondere Gefahr im Straßenverkehr bedeutet. Entscheidungstexte 11 Os 6/63 Entscheidungs... mehr lesen...